Wir freuen uns, dass wir wieder trainieren können. Den Rahmen dafür bildet die Coronaschutzverordnung des Landes NRW. Für die Teilnahme am Trainingsbetrieb ist es notwendig, eine Immunisierung (volltändig geimpft oder genesen) vorzuweisen. Dies gilt für alle Teilnehmer ab 16 Jahre. Schülerinnen und Schüler, die über verbindlichen Schultests regelmäßig getestet werden, können bei einem negativen Testergebnis teilnehmen. Vorschulkinder sind auf ohne Test diesen gleichgestellt.
Wir freuen uns auf Euch. Bitte bleibt aber weiterhin aufmerksam und gesund.